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Versicherungsangebot

Für jeden Lebensabschnitt die richtige Vorsorgelösung

Eintritt ins Berufsleben: Bei Personen ohne finanzielle Verpflichtungen gegenüber Angehörigen steht vor allem der Invaliditätsschutz im Vordergrund. Mit dem Vorsorgeplan D (Säule 2b) oder dem Plan IR3 (Säule 3b) kann für diese Personen ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz errichtet werden.

Familie

Heirat/Verpflichtung gegenüber Hinterlassenen: Der Invaliditätsschutz wird erhöht und es werden Leistungen im Todesfall mitversichert, die den Bedarf der Angehörigen abdecken. Geeignet ist je nach Einkommenshöhe der Vorsorgeplan B oder der Vorsorgeplan C oder die Pläne IR3, TK3 oder HR3.

Hofübernahme: Der Todesfall- und Invaliditätsschutz wird unter Berücksichtigung der Belastungen auf dem Betrieb so ausgebaut, dass bei einem Invaliditäts- oder Todesfall keine finanziellen Probleme entstehen. Dies geschieht entweder durch einen Planwechsel bzw. Planerhöhung.

Konsolidierung der finanziellen Situation: Sofern es die finanzielle Lage erlaubt, d.h. Geld vorhanden ist, das nicht für den Aufbau des Betriebes, der Schaffung von genügend Wohnraum für mindestens zwei Familien oder die Schuldentilgung benötigt wird, und die Steuerbelastung hoch ist, kann der bestehende Vorsorgeplan mit einem Beitrag für Altersvorsorge ergänzt werden. Dieser beträgt im Maximum 25% des AHV-pflichtigen Einkommens. Eine weitere interessante Sparmöglichkeit bietet der Sparplan G3 in der Säule 3b.

Planwahl

Der erforderliche Versicherungsschutz in der Säule 2b wird aufgrund der Planwahl und der Höhe des versicherten (deklarierten) Einkommens errichtet. Es ist darauf zu achten, dass das versicherte Einkommen das durchschnittliche AHV-pflichtige Einkommen nicht überschreitet. Wenn ein spezieller Bedarf besteht, der mit den Plänen A, B, C oder D nicht vollumfänglich abgedeckt wird, kann der Versicherungsschutz bedarfsgerecht mit Kollektiv- Risikoversicherungen im Rahmen der Säule 3b ergänzt werden. 

Die Vorsorgepläne der Vorsorgestiftung der schweiz. Landwirtschaft (VSTL) in der Säule 2b

Vorsorgepläne

 

Die Versicherungspläne aus dem Kollektivvertrag SBV - Swiss Life in der Säule 3b

Versicherungspläne

 

Versicherungsleistungen den Bedürfnissen anpassen

Die Höhe der Versicherungsleistungen muss von Fall zu Fall abgeklärt werden. Es ist unabdingbar vorgängig die Leistungen aus den staatlichen Sozialwerken AHV/IV zu errechnen. Hierauf geht es darum die individuellen Bedürfnisse herauszuschälen und unter Beachtung der Schulden und der Familienstruktur die richtige Ergänzungsversicherung auszuwählen.

 
Die Vorsorgestiftung der schweizerischen Landwirtschaft bietet umfassende Lösungen in Zusammenarbeit mit

Kranken- und Unfallversicherung
 
für landwirtschaftliche Angestellte
 
Der landwirtschaftliche Versicherungsberatungsdienst
 
VSTL – Eine Dienstleistung des Schweizerischen Bauernverbandes