Die gesamte schweizerische Wohnbevölkerung ist durch die eidgenössische AHV und IV für Alter, Tod und Invalidität versichert. Diese Leistungen stellen eine gute Basisversicherung dar. In den meisten Fällen bestehen jedoch weitergehende Bedürfnisse. Um diese zu decken, eignen sich die Vorsorgepläne der VSTL sehr gut.
Für jeden Unternehmer stellt der Aufbau eines gut funktionierenden Betriebes auch einen Teil der Altersvorsorge dar. Dazu gesellt sich die Schaffung von genügend Wohnraum für mindestens zwei, womöglich sogar drei Familien. Durch die AHV-Rente, ein Wohnrecht auf dem Betrieb, Naturallieferungen aus dem Betrieb und den Erlös bei der Hofübergabe, besteht in vielen Fällen eine sinnvolle Altersvorsorge für die abtretende Bauernfamilie. Sehr oft ist jedoch der Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge angezeigt. Die steuerliche und rechtliche Behandlung der zweiten Säule, machen eine Vorsorgelösung im Rahmen der zweiten Säule sehr vorteilhaft. Die Vorsorgepläne der Vorsorgestiftung der schweizerischen Landwirtschaft tragen diesem Umstand Rechnung.
