Vorteile

Steuern

Die Beiträge können in vollem Umfang vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Das angesparte Kapital muss nicht als Vermögen versteuert werden.
Die Auszahlungen unterstehen der Steuerpflicht gemäss den Vorschriften der zweiten Säule.

AHV-Beiträge

Die Hälfte der Beiträge an diese Versicherung können beim landwirtschaftlichen und somit auch beim AHV-pflichtigen Einkommen in Abzug gebracht werden, so dass sich auch der Beitrag für die AHV reduziert. Der ganze Beitrag kann aber auch in der Steuererklärung unter der Rubrik "Beiträge an die berufliche Vorsorge" deklariert werden, so dass die volle Steuerwirksamkeit erreicht wird, ohne das AHV-Einkommen zu reduzieren.

Einkommensgrenzen

Das Überschreiten der Einkommensgrenzen bei Direktzahlungen, Investitionskrediten, Subventionen, Stipendien, Prämienverbilligung Krankenkasse etc. kann durch Beitragszahlungen auf einen Vorsorgeplan der VSTL verhindert werden. Das angesparte Kapital wird auch nicht bei Vermögensgrenzen berücksichtigt.

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